Wissen
KI, DSGVO und § 203 StGB in der Kanzleipraxis.
Leitfäden und Antworten für Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, mit Quellen und Stand-Datum.
Aktenvermerk schreiben: Aufbau, Inhalt und Vorlage →
Ein Aktenvermerk hält intern fest, was besprochen wurde, worauf die Beratung beruht und was als Nächstes ansteht. Er nennt Mandant, Datum, Teilnehmer und Anlass, trennt Sachverhalt und Ergebnis und schließt mit Zusagen, Fristen, nächsten Schritten und Verfasser. § 66 StBerG schreibt keine feste Form vor. Die Word-Vorlage enthält alle neun Felder.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Worauf achte ich bei der Auswahl eines Anbieters, der mit Mandantendaten arbeitet? →
Prüfen Sie zuerst, ob der Anbieter sich vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 62a StBerG) und einen Auftragsverarbeitungsvertrag anbietet. Danach zählen Verarbeitungsort, Modelltraining, Löschung, Zugriffsschutz und Nachvollziehbarkeit. Vor der Einführung testen Sie mit unverfänglichen Daten. Bei Zweifeln rät die BStBK, auf das Tool zu verzichten.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Was sagt die Bundessteuerberaterkammer zu KI? Die FAQ in 12 Punkten →
KI ist in der Steuerberatung zulässig, aber nur mit Mandantendatenschutz, menschlicher Endkontrolle und dokumentierten Regeln. So fasst die Bundessteuerberaterkammer ihre FAQ vom 27. Oktober 2026 zusammen. Neu in der Praxis: KI-Anbieter müssen vorab zur Verschwiegenheit verpflichtet sein, und Gesprächsaufnahmen brauchen die vorherige Einwilligung aller Beteiligten.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Jahresabschlussgespräch vorbereiten: Ablauf, Unterlagen und Nachbereitung →
Legen Sie den Termin so, dass Änderungen am Entwurf noch in die Aufstellungsfrist passen. Bereiten Sie Entwurf, Vorjahresvergleich und eine Liste der Wahlrechte vor. Im Gespräch entscheidet der Mandant, denn Aufstellung und Wahlrechte liegen bei den gesetzlichen Vertretern. Danach halten Sie Entscheidungen, Vollständigkeitserklärung, Unterzeichnung, Feststellung und Offenlegung schriftlich nach.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
KI in der Steuerkanzlei: Was Berufsrecht, § 203 StGB und DSGVO verlangen →
KI ist in der Steuerkanzlei zulässig, wenn mehrere Ebenen zugleich stimmen: Verschwiegenheit nach § 57 StBerG und § 203 StGB, ein Vertrag mit dem Anbieter nach § 62a StBerG, die DSGVO-Pflichten und die menschliche Endkontrolle. Für Gesprächsaufnahmen kommt die vorherige Einwilligung aller Beteiligten nach § 201 StGB hinzu. Die Verantwortung bleibt beim Berufsträger.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Muss ich Mandanten sagen, dass ich KI einsetze? →
Das hängt vom Einsatz ab. Für eine Gesprächsaufnahme brauchen Sie immer vorher die Einwilligung aller Beteiligten (§ 201 StGB). Fließen personenbezogene Daten an einen KI-Dienst, verlangt die DSGVO eine Information. Eine ausdrückliche berufsrechtliche Offenlegungspflicht gibt es laut BStBK derzeit nicht, und die KI-Verordnung greift nur in einzelnen Fällen.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Mandantengespräche dokumentieren: Protokoll, Aktenvermerk und Mandantenschreiben →
Das Protokoll hält für alle Beteiligten fest, was besprochen wurde. Der Aktenvermerk sichert intern Sachverhalt, Hinweise und Entscheidungen. Das Mandantenschreiben teilt dem Mandanten Ergebnis und Aufgaben mit. Alle drei gehören in die Handakte, die Steuerberater nach § 66 StBerG zehn Jahre aufbewahren, gerechnet ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag endete.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Darf ein KI-Tool Mandantengespräche transkribieren? →
Ja, grundsätzlich. Die Bundessteuerberaterkammer hält Diktier-KI für zulässig, wenn alle Beteiligten vorher einwilligen (§ 201 StGB), der Anbieter nach § 62a StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und Daten möglichst in der EU verarbeitet werden. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Berufsträger.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
MCP für Kanzleien: Was das Model Context Protocol ist und worauf es ankommt →
MCP ist ein offener Standard, über den KI-Assistenten auf externe Daten und Werkzeuge zugreifen. Er regelt die Verbindung, nicht den Schutz der Daten. Vor dem Anschluss an Besprechungsdaten prüft die Kanzlei Schreibrechte, OAuth, die Freigabe je Person und Zugriffsprotokolle. Der Anbieter des Assistenten erhält gelesene Inhalte und braucht eigene Vertragsprüfungen.
Rama D'Achille · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Warum ein Meeting-Bot im Mandantengespräch stört →
Ein Meeting-Bot tritt über die Konferenzplattform als zusätzlicher Teilnehmer bei und leitet das Audio zu Servern des Anbieters. Das stört im vertraulichen Gespräch und wirft Prüffragen auf, ist nach § 203 StGB aber nicht per se unzulässig. Erfassung auf dem Gerät ändert Sichtbarkeit und Erfassungsweg. Die vorherige Einwilligung aller Beteiligten bleibt nötig.
Rama D'Achille · Aktualisiert 30. Oktober 2026
Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG: Was im Vertrag mit dem KI-Anbieter stehen muss →
Der Vertrag mit dem KI-Anbieter braucht Textform und drei Pflichtinhalte: Verschwiegenheit mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit erforderlich und eine Regelung zu weiteren Personen. Er muss stehen, bevor der Anbieter Zugang zu Mandantendaten erhält. Ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO genügt nur, wenn er diese Punkte enthält.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026
KI-Meeting-Assistent für Steuerkanzleien: Der Leitfaden →
Für Steuerkanzleien zählen vor jeder Funktion sechs Punkte: kein unbefugter Dritter (§ 203 StGB), klare Datenresidenz, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, fertige Dokumente statt Rohtranskript, Ausführung nur nach Freigabe und Anschluss an DATEV, Caseware und Microsoft 365.
Saba Khalvashi · Aktualisiert 30. Oktober 2026