Antwort
Worauf achte ich bei der Auswahl eines Anbieters, der mit Mandantendaten arbeitet?
Von Saba Khalvashi, Co-Founder & Geschäftsführer
Veröffentlicht · Aktualisiert · Rechtsstand September 2026
Jede Software, die Mandantendaten verarbeitet, ist auch eine berufsrechtliche Entscheidung. Nach § 62a Abs. 2 StBerG müssen Steuerberater Dienstleister sorgfältig auswählen, und die Zusammenarbeit muss enden, wenn die Vorgaben nicht mehr gewährleistet sind. Die BStBK-FAQ stellt technische Zuverlässigkeit und Rechtskonformität an die erste Stelle.
Welche Fragen stelle ich dem Anbieter?
| Prüfpunkt | Frage an den Anbieter | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Verschwiegenheit | Unterzeichnen Sie eine Verpflichtung nach § 62a StBerG in Textform? | Muss vor der ersten Kenntnisnahme stehen |
| Auftragsverarbeitung | Gibt es einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO? | Pflicht bei Verarbeitung im Auftrag |
| Unterauftragnehmer | Wer verarbeitet die Daten außer Ihnen, und in welchem Land? | § 62a Abs. 3 regelt die Weitergabe der Pflicht |
| Verarbeitungsort | Wo genau liegen und laufen die Daten? | Die BStBK empfiehlt EU-Anbieter oder EU-Rechenzentren |
| Modelltraining | Werden Eingaben zum Training verwendet? | Idealerweise nein, vertraglich zugesichert |
| Löschung | Wann und wie werden Daten gelöscht? | Löschkonzepte sind eine DSGVO-Pflicht |
| Sicherheit | Welche Verschlüsselung und Zertifizierungen gibt es? | Stand der Technik, etwa ISO 27001 |
| Nachvollziehbarkeit | Lassen sich Ergebnisse auf Quellen zurückführen? | Black-Box-Ergebnisse sind schwer zu verantworten |
Was ist wichtiger, Funktionen oder Rechtssicherheit?
Rechtssicherheit kommt zuerst, weil eine fehlende Verschwiegenheitsverpflichtung durch keine Funktion aufzuwiegen ist. Erst wenn die ersten vier Punkte der Tabelle geklärt sind, lohnt der Vergleich von Funktionen. Dann zählt die fachliche Eignung: Ist das Tool für den Zweck erprobt, gibt es Referenzen aus der Branche, und passt es in die bestehende Kanzlei-IT?
Wie teste ich ein Tool, bevor Mandantendaten fließen?
Mit unverfänglichen Daten. Die BStBK empfiehlt vor der Einführung immer eine Testphase, in der Qualität, Bedienbarkeit und Sicherheitsfunktionen bewertet werden. Für die Prüfung selbst ist ein Freigabeprozess sinnvoll, an dem Kanzleileitung, Datenschutzbeauftragte oder IT-Verantwortliche beteiligt sind.
Woran erkenne ich, dass ich besser verzichte?
Wenn ein Anbieter die Fragen oben nicht klar beantwortet. Die BStBK rät, im Zweifel auf ein Tool zu verzichten, so innovativ es auch wirkt. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter keine Informationen liefert, die Sie für eine Datenschutz-Folgenabschätzung brauchen.
Was gilt für KI-Meeting-Assistenten zusätzlich?
Hier kommt die Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer hinzu, weil ein gesprochenes Wort erfasst wird. Details stehen im Beitrag Darf ein KI-Tool Mandantengespräche transkribieren?. Die Einordnung der Kammer insgesamt fasst die BStBK-FAQ in 12 Punkten zusammen.
Häufige Fragen.
Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Nur wenn er die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 62a StBerG mitregelt. Sie muss in Textform vorliegen, bevor der Anbieter von Mandantendaten Kenntnis erlangt.
Darf ich kostenlose KI-Tools mit Mandantendaten nutzen?
In der Regel nicht. Die BStBK warnt, dass Eingaben dort oft zum Training verwendet werden. Ohne Absicherung dürfen keine Angaben eingegeben werden, die auf Mandanten oder Mandate schließen lassen.
Wer sollte ein neues Tool in der Kanzlei freigeben?
Die BStBK-FAQ nennt die Kanzleileitung, den Datenschutzbeauftragten oder einen IT-Verantwortlichen. Eigenmächtige Installationen und private KI-Accounts sollen ausgeschlossen sein.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: FAQ: KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand 27. Oktober 2026), abgerufen am 30. Oktober 2026
- Gesetze im Internet: § 62a StBerG, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, abgerufen am 30. Oktober 2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), abgerufen am 30. Oktober 2026
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
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