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Aktenvermerk schreiben: Aufbau, Inhalt und Vorlage

Von Saba Khalvashi, Co-Founder & Geschäftsführer

Veröffentlicht · Aktualisiert · Rechtsstand Oktober 2026

Ein Aktenvermerk ist schnell geschrieben und wird manchmal erst Jahre später gelesen, etwa bei einer Rückfrage des Mandanten oder in einem Streit über eine Beratung. Er muss deshalb auch ohne die Erinnerung des Verfassers verständlich sein. Dieser Beitrag zeigt Aufbau und Formulierung und stellt eine Word-Vorlage bereit. Die Abgrenzung zu Protokoll und Mandantenschreiben steht im Leitfaden Mandantengespräche dokumentieren.

Was ist ein Aktenvermerk?

Ein Aktenvermerk ist eine interne Notiz zur Handakte, die einen Vorgang so festhält, dass ihn auch jemand versteht, der nicht dabei war. Eine bestimmte Form schreibt § 66 StBerG nicht vor. Er verlangt, dass Handakten ein „geordnetes und zutreffendes Bild“ über die Bearbeitung des Auftrags geben. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) nennt in ihren unverbindlichen Hinweisen zur EDV-gestützten Betriebsprüfung Aktenvermerke über Telefonate und Besprechungen als Beispiel für Unterlagen der Handakte.

Wann sollte ich einen Aktenvermerk anlegen?

Legen Sie einen Aktenvermerk an, sobald etwas gesagt oder entschieden wurde, auf das es später ankommen kann. Typisch sind Telefonate mit steuerlich relevanten Auskünften, mündliche Hinweise auf Risiken oder Fristen und Entscheidungen des Mandanten gegen Ihre Empfehlung. Nach einem Jahresabschlussgespräch hält der Vermerk zum Beispiel die Vorgaben des Mandanten zu Wahlrechten fest.

In Zweifelsfällen zählt er besonders. Die BStBK-Hinweise zur steuerstraf- und bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit halten eine kurze Aktennotiz für sinnvoll, wenn ein Mandant eine zweifelhafte Gestaltung anspricht und die Kanzlei ihm die Grenzen erklärt. Ein Vermerk, die Erklärung sei ausschließlich nach den Angaben des Steuerpflichtigen erstellt worden, kann das Risiko einer Verantwortlichkeit laut diesen Hinweisen mindern, aber nicht ausschließen.

Wie ist ein Aktenvermerk aufgebaut?

Neun Felder reichen für fast jeden Vermerk, und sie lassen sich direkt in die eigene Vorlage übernehmen:

FeldWas hineingehört
MandantName, Mandats- oder Aktenzeichen
DatumDatum, Uhrzeit und Dauer des Gesprächs
TeilnehmerAlle Beteiligten mit Funktion
AnlassGespräch, Telefonat oder Termin, dazu das Thema
SachverhaltWas mitgeteilt wurde, welche Unterlagen vorlagen
ErgebnisHinweise der Kanzlei, Empfehlung, Entscheidung des Mandanten
Zusagen und FristenWer hat was bis wann zugesagt
Nächste SchritteAufgabe, Zuständigkeit, Termin
VerfasserName, Datum der Erstellung

Dieselben Felder stehen in der Word-Vorlage für den Aktenvermerk (.docx). Sie ist neutral gehalten und passt auf eine Seite.

Wie formuliere ich einen Aktenvermerk?

Formulieren Sie knapp, sachlich und so, dass ein Dritter den Vorgang ohne Rückfrage versteht. Trennen Sie dabei Aussagen von Bewertungen. „Mandant teilte mit, die Rechnung sei im Dezember bezahlt worden“ gibt das Gespräch wieder. Eine eigene Einschätzung dazu kennzeichnen Sie als solche. Nennen Sie konkrete Daten, Beträge und Dokumente statt Wendungen wie „demnächst“ oder „die Unterlagen“.

Vermeiden Sie Vermerke, die vor allem entlasten sollen. Die BStBK warnt, dass solche sogenannten Persilscheine von der Justiz auch gegenteilig verstanden werden können. Halten Sie deshalb fest, was gesagt und getan wurde, und schreiben Sie keine pauschalen Bestätigungen in den Vermerk.

Wie lange wird ein Aktenvermerk aufbewahrt, und bekommt ihn der Mandant?

Steuerberater bewahren ihn zehn Jahre auf, herausgeben müssen sie einen rein internen Vermerk in der Regel nicht. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde (§ 66 Abs. 1 StBerG). Für Rechtsanwälte gelten nach § 50 BRAO sechs Jahre.

Von der Herausgabe nimmt § 66 Abs. 2 StBerG zu internen Zwecken gefertigte Arbeitspapiere aus. Die Grenzen dieser Ausnahme, etwa bei Vermerken über Gespräche mit Dritten, beschreibt der Leitfaden Mandantengespräche dokumentieren. Einen Vermerk über die Belehrung eines Mandanten, gegen den ein begründeter Verdacht besteht, soll die Kanzlei laut BStBK nur zur Handakte nehmen und dem Mandanten nicht aushändigen.

Darf KI einen Aktenvermerk entwerfen?

Ja, wenn die Kanzlei die berufsrechtlichen Voraussetzungen einhält. Die BStBK-FAQ zu KI nennt Aktenvermerke ausdrücklich als Beispiel für Diktier-KI und hält deren Einsatz grundsätzlich für zulässig. Wird dafür ein Gespräch aufgezeichnet, müssen alle Beteiligten vorher einwilligen (§ 201 StGB), eine nachträgliche Einwilligung genügt nicht. Halten Sie die Einwilligung in der Mandantenakte fest. Die weiteren Voraussetzungen stehen im Beitrag Darf ein KI-Tool Mandantengespräche transkribieren?, die Einordnung der Kammer insgesamt in der BStBK-FAQ in 12 Punkten.

Den Entwurf prüft der Berufsträger fachlich, denn nach der FAQ bleibt er für das Ergebnis verantwortlich. Ein Beispiel für ein solches Werkzeug ist TaxMeet (Next Intelligence GmbH, Berlin). Kein Meeting-Bot tritt dem Termin bei, die Erfassung läuft pro Teilnehmer auf dem Gerät, und aus dem Gespräch entstehen Protokoll, Aktenvermerk, Mandantenschreiben und E-Mail-Entwurf. Ohne menschliche Freigabe wird nichts ausgeführt. Mehr dazu steht auf der Produktseite.

Häufige Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Aktenvermerk und Protokoll?

Das Protokoll richtet sich an alle Beteiligten und hält gemeinsame Ergebnisse fest. Der Aktenvermerk ist intern und darf auch Einschätzungen der Kanzlei enthalten.

Gibt es eine vorgeschriebene Form für den Aktenvermerk?

§ 66 StBerG nennt keine Form. Er verlangt, dass Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung des Auftrags geben. Die Felder einer Vorlage sind deshalb eine praktische Empfehlung und keine gesetzliche Vorgabe.

Wann sollte ich den Aktenvermerk schreiben?

Möglichst am selben Tag, solange die Einzelheiten noch präsent sind. Eine Frist dafür nennt § 66 StBerG nicht.

Darf KI einen Aktenvermerk entwerfen?

Ja. Die Bundessteuerberaterkammer nennt Aktenvermerke ausdrücklich als Anwendung von Diktier-KI. Wird dafür ein Gespräch aufgezeichnet, müssen alle Beteiligten vorher einwilligen. Jeden Entwurf prüft der Berufsträger fachlich.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 66 StBerG, Handakten, abgerufen am 30. Oktober 2026
  2. Gesetze im Internet: § 50 BRAO, Handakten, abgerufen am 30. Oktober 2026
  3. Gesetze im Internet: § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, abgerufen am 30. Oktober 2026
  4. Bundessteuerberaterkammer, Berufsrechtliches Handbuch: Hinweise zum Verhalten bei der EDV-gestützten Betriebsprüfung (2003), abgerufen am 30. Oktober 2026
  5. Bundessteuerberaterkammer, Berufsrechtliches Handbuch: Hinweise zur steuerstraf- und bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit des Steuerberaters (6. September 2022), abgerufen am 30. Oktober 2026
  6. Bundessteuerberaterkammer: FAQ: KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand 27. Oktober 2026), abgerufen am 30. Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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